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Uber uns

Willkommen im Schwimmbad von Courtepin

Das Schwimmbad von Courtepin empfängt Groß und Klein zum Vergnügen, zur Entspannung oder zur sportlichen Entfaltung. Mit einem 16,6m x 8,5m großen Becken und einer Wassertemperatur von 29 Grad ist es für Vereine und die Öffentlichkeit der Mitgliedsgemeinden zugänglich. Springen Sie ins Wasser!

Abmessungen 16.66m x 8.55m

Tiefe 1,20m bis 2,20m

Wassertemperatur 29°

Lufttemperatur 31°

Zwei Damen Garderoben mit Duschen

Zwei Herren Garderoben mit Duschen

Badeordnung

Die untenstehende Badeordnung dient der Sicherheit, der Ordnung und der Sauberkeit der Anlage. Sie ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Eintritt ins Bad anerkennt jeder Badegast die Bestimmungen.

  1. 30 Minuten vor Badeschliessung ist der Eintritt nicht mehr gestattet.
    Das Schwimmbad kann von Vereinen reserviert werden. Der Leiter muss im Besitz vom Brevet Plus-pool des SLRG sein. Der Leiter trägt die Verantwortung das die Badeordnung eingehalten wird und die Anlage beim verlassen geschlossen ist.
  2. Vorschulpflichtige Kinder (ab der Ersten Klasse) haben nur in Begleitung von Erwachsenen oder Jugendlichen ab 14 Jahren Zutritt.
  3. Für Diebstähle wird keine Haftung übernommen.
  4. Aus hygienischen Gründen ist das Duschen vor dem Schwimmen und Baden obligatorisch.
  5. Badegäste mit Warzen oder Fusspilz haben nur Zutritt wenn sie Geschützt (Latex Socken) sind.
  6. Personen die das Schwimmbad benützen, jedoch an chronischen Krankheiten wie z.B. Epilepsie, Störungen des Gleichgewichts, Zuckerkrankheit oder andere Krankheiten leiden, sollen dies zu ihrer eigenen Sicherheit beim diensthabenden Badangestellten oder der Wasseraufsicht melden.
  7. Das Springen ins Schwimmbecken geschieht auf eigene Verantwortung. Springer haben sich zu überzeugen, dass der Sprung ohne Gefährdung anderer Badende ausgeführt werden kann.
  8. Die Verursacher haben Beschädigungen oder Verunreinigungen unverzüglich dem diensthabenden Badangestellten zu melden.
  9. Für Schäden oder Verunreinigungen haften die Fehlbaren. Bei Minderjährigen haften die Eltern oder deren gesetzlicher Vertreter. Bei Schulklassen die Lehrer.
  10. Bei Unfällen tritt eine Haftung des Betreibers nur in Kraft, wenn Mängel an den Einrichtungen oder ein Verschulden des Personals nachgewiesen werden kann.
  11. Eine lückenlose Badeaufsicht kann nicht immer gewährleistet werden!
  12. Beschwerden sind schriftlich an die Betriebsverwaltung zu richten.
  13. Den Anordnungen der Badangestellten sind Folge zu leisten! Wer gegen diese Badordnung oder gegen Weisungen der Aufsichtspersonen verstösst, kann mit Verwarnung, sofortiger Wegweisung aus dem Bad oder mit einem Zutrittsverbot bestraft werden. Bei grober Widerhandlung oder Straftatbeständen wird die Polizei beigezogen und Anzeige erstattet.

Unzulässig sind:

  • Der Besuch der Badeanlage durch Personen unter Suchtmittel- und Alkoholeinfluss;
  • Essen und Trinken in der Schwimmhalle und Umkleide
  • Lärmen und unanständiges Benehmen;
  • Das Hineinwerfen oder Hineinstossen von Badenden ins Bassin;
  • Das Mitbringen von Tieren;
  • Hi-Fi-Geräte, Radios, Kassetten und CD-Player, mit Ausnahme von Aqua-Fit-Kursen;
  • Das Rauchen im gesamten Hallenbadbereich;

Reglement für die Badehosen

Vorstandsmitglieder

Präsident Arlette Ruch
Vize-Präsident Bruno Hayoz
Verantwortlich für die Finanzen Eric Vonlathen
Mittglied Thomas Fontana
Mittglied Yves Litandi
Sekretartiat Romain Zahno
Vereinssatzung